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Grundförderung für die Jugendarbeit in den Vereinen

Einreichung der Mitgliederlisten

Aufgrund der Jugendförderrichtlinien der Gemeinde Bodenwöhr erhalten Vereine für jedes förderfähige jugendliche Vereinsmitglied eine Grundförderung in Höhe von 10,00 € pro Jahr. Das Höchstalter der förderfähigen jugendlichen Vereinsmitglieder beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Pro 15 Jugendliche wird ein Jugendleiter/Jugendleiterin berücksichtigt.

Die Bezuschussung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Verwaltung bittet um rechtzeitige Vorlage der Förderanträge.

Dem Antrag ist die Liste mit Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum und Alter der Jugendlichen beizufügen. 

Anträge sind bis spätestens 30.06.2026 bei der Gemeinde Bodenwöhr mit entsprechender Mitgliederliste (Stichtag 01.01.2026) vorzulegen.