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Beantragung Wahlschein Landtags- und Bezirkswahl 2023

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Ergebnisse der Wahlen

Ergebnis Landtagswahl

Ergebnis Bezirkswahl

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Bekanntmachung

 

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge

Bekanntmachung

     

Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag nicht in seinem Stimmbezirk wählen möchte, kann durch Briefwahl wählen.

Hierzu muss bei der Gemeinde / Stadt ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden, wozu Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden können.

Der Antrag kann schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail sowie persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.

Die Antragstellung muss unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erfolgen.
Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.

Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.

Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.

Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.

In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.

Bestandteile der Briefwahlunterlagen

Zu den Briefwahlunterlagen gehören:

Für die Landtagswahl und die Bezirkswahl:

•    ein Merkblatt für die Briefwahl
•    ein Wahlschein
•    ein roter Wahlbriefumschlag

Für die Landtagswahl:

•    zwei weiße Stimmzettel (groß und klein),
•    ein weißer Stimmzettelumschlag,

Für die Bezirkswahl:

•    zwei blaue Stimmzettel (groß und klein),
•    ein blauer Stimmzettelumschlag,

Wie bei der Briefwahl im Einzelnen vorzugehen ist, zeigen Ihnen nachfolgende „Hinweise zur Briefwahl“.

Beachten Sie dabei bitte, dass die Stimmzettel grundsätzlich persönlich und unbeobachtet zu kennzeichnen und in die Stimmzettelumschläge zu legen sind!
    


Hinweise zur Briefwahl

1.    Kennzeichnen Sie bitte Ihre Stimmzettel:

Landtagswahl: Sie haben zwei Stimmen:

Eine Stimme für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (kleiner weißer Stimmzettel) und
eine Stimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (großer weißer Stimmzettel).

Bezirkswahl: Sie haben zwei Stimmen:

Eine Stimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats
im Stimmkreis (kleiner blauer Stimmzettel) und
eine Stimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (großer blauer Stimmzettel).

2.    Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel legen Sie diese in den entsprechenden Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu.

Landtagswahl:

Den großen und kleinen weißen Stimmzettel legen Sie bitte in den weißen Stimmzettelumschlag.

Bezirkswahl:

Den großen und kleinen blauen Stimmzettel legen Sie bitte in den blauen Stimmzettelumschlag.

Wenn Sie die Stimmzettel nicht in die zugehörigen
Stimmzettelumschläge legen, sind Ihre Stimmen ungültig!


   
3.    Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl” auf dem Wahlschein mit Datumsangabe aus und unterschreiben Sie diese persönlich.

Sofern Sie sich bei der Kennzeichnung der Stimmzettel der Hilfe einer anderen Person bedient haben, so muss diese Hilfsperson die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datumsangabe unterschreiben und zusätzlich Ihre persönlichen Daten in Blockschrift eintragen.

 4.    Danach legen Sie bitte in den roten Wahlbriefumschlag ein:

•    den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag mit den darin befindlichen weißen Stimmzetteln

sowie

•    den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag mit den darin befindlichen blauen Stimmzetteln

und

•    den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

Der Wahlschein darf sich nicht in einem der beiden Stimmzettelumschläge befinden.

 

5.    Kleben Sie bitte den roten Wahlbriefumschlag zu und geben Sie den Wahlbrief unfrankiert zur Deutschen Post AG.

Im Ausland und bei Beförderung durch andere Postunternehmen müssen Sie den Wahlbrief frankieren.

Sie können den Wahlbrief auch während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde / Stadt persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen.