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Allgemeinverfügung Geflügelpest

Wie bereits aus der Presse bekannt gibt es im Nachbarmarkt Bruck i.d.OPf. einen bestätigten Vogelgrippefall.

Aus diesem Grund hat das Landratsamt Schwandorf eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher Schutzzonen und Überwachungszonen, sowie Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und Anzeigepflichten klar definiert sind.

Diese sind von allen Betrieben bzw. Tierhaltern zu beachten, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Die ausführliche Allgemeinverfügung findet Ihr unter https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/3300_2943_1.PDF?1674054597&fbclid=IwAR217XcVzMQl8M0-BDO1c9T0D5RX75bJnsAfuDU04Q62OtAg2Gzk9SktZ54​​​​​​​

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!