Aus diesem Grund hat das Landratsamt Schwandorf eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher Schutzzonen und Überwachungszonen, sowie Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und Anzeigepflichten klar definiert sind.
Diese sind von allen Betrieben bzw. Tierhaltern zu beachten, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Die ausführliche Allgemeinverfügung findet Ihr unter https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/3300_2943_1.PDF?1674054597&fbclid=IwAR217XcVzMQl8M0-BDO1c9T0D5RX75bJnsAfuDU04Q62OtAg2Gzk9SktZ54
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!